Unter Sonderaufträgen verstehe ich insbesondere folgende Dienstleistungen:
- Erstellung von Gutachten als betriebswirtschaftlicher Sachverständiger
- Erstellung von Schiedsgutachten und Parteigutachten
- Bilanzüberprüfungen für Unternehmen, Gläubiger und Gerichte
- Sonderprüfungen aller Art (z.B. zu Unterschlagungen, forensische Prüfung)
- Vertragsprüfungen
- Erstellung oder Prüfung von Sonderbilanzen und Zwischenabschlüssen
- Prüfung des Vorliegens von Insolvenzgründen und -delikten als Gutachter (IDW S 11)
- Aufstellung oder Überprüfung von Fortführungs- bzw. Fortbestehensprognosen / going-concern
- Kreditwürdigkeitsprüfungen und -einschätzungen
- Erstellung von Überschuldungsstatus
- Erstellung oder Überprüfung von Bescheinigungen nach § 270d InsO (ESUG)
- Prüfung oder Plausibilisierung von Sanierungskonzepten (IDW S6) und Insolvenzplänen
- Gutachterliche Stellungnahme zur Erfüllung der Anforderungen nach § 270a InsO
- alternativ: Unterstützung bei den Anforderungen aus § 270a InsO
- Tätigkeit als Sanierungsgeschäftsführer
- Zwischen- bzw. Schlussrechnungsprüfungen (für Insolvenzgerichte)
- Prüfung von Geldverkehr und -bestand nach § 69 Satz 2 InsO (Kassenprüfungen) für Gläubigerausschüsse
- Überprüfung von Haftungstatbeständen betreffend Geschäftsführer und Steuerberater
- Überprüfung / Recherchen zu strafrechtlich relevanten Wirtschaftsdelikten (z.B. Vermögensverschiebungen)
- Überprüfung der Angemessenheit von Steuerberater- und Wirtschaftsprüfer-Honoraren
- Erstellung oder Überprüfung von Schadensberechnungen wegen entgangenen Gewinns (§ 252 BGB)
- Tätigkeit als Praxisabwickler
Betriebswirtschaftliche Sachverhaltsermittlungen bei Unternehmen in der Krise dienen regelmäßig zur Verfolgung von Schadensersatzansprüchen und Anfechtungsansprüchen gegen Organe (Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte), Straftäter und deren Gehilfen, Geschäftspartner, Jahresabschlussersteller und -prüfer.
Potenzielle Ansprüche beruhen insoweit auf Insolvenzverschleppung, Vermögensverschiebungen, Jahresabschlussfälschungen und/oder gesellschaftsrechtlichen bzw. berufsrechtlichen Pflichtverletzungen.